Juli 2006: Bush blockiert weitere Stammzellenforschung
Meldung vom 10.10.2005
Rubrik: Medizin
Baukasten im Fruchtwasser
Mit Stammzellen aus dem Fruchtwasser lassen sich angeborene Fehlbildungen des Fötus reparieren
http://www.wissenschaft.de/wissen/news/258107.html
Die Stiftung Gen Suisse empfiehlt daher: Ja zum Stammzellenforschungsgesetz, Ja zum Forschungsplatz Schweiz.
Kontakt: Kurt Bodenmüller
Geschäftsführer der Stiftung Gen Suisse
CH-3000 Bern 15, Postfach
Tel. +41/31/356'73'84
Fax: +41/31/356'73'01
E-Mail: kbodenmueller@gensuisse.ch
Internet: www.gensuisse.ch
Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG)
www.stammzellen.ch
Australien besiegelt Richtlinien für Stammzellenforschung
Forschung zunächst an 60.000 Embryonen erlaubt
Canberra (pte, 05. Apr 2002 13:34) - Die australische Regierung sowie die Staats- und Territorialregierungen haben heute, Freitag, einer nationalen Richtlinie zur embryonalen Stammzellenforschung zugestimmt. Wie Premierminister John Howard beim Treffen des Council of Australian Governments mitteilte, wurden einige Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag vorgenommen. Laut der Richtlinie dürfen Forscher lediglich 60.000 Embryonen verwenden, die von In-vitro-Befruchtungen übrig geblieben sind, berichtet die aktuelle Online-Ausgabe des Sydney Morning Herald www.smh.com.au.
Die Stammzellenforschung an jüngeren Embryonen bleibt für drei Jahre verboten. Nach dieser Drei-Jahres-Frist ist auch die Verwendung jüngerer Embryonen erlaubt. Damit wurde dem Druck der Staats- und Territorialregierungen nachgegeben, die Regelung zum Zweck der Forschung zu liberalisieren. Howard forderte ein zeitlich unbefristetes Verbot. Aufgabe der Behörden werde es allerdings sein, sicherzustellen, dass durch die liberale Regelung nicht die Schaffung von Embryonen zu rein wissenschaftlichen Zwecken gefördert wird. (Ende)
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf www.sonnenstrahl.org
In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit dem gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens:
www.docanddoc.at - erste Vertretungsbörse für Ärzte im Internet
Österreich: www.beratungstellen.at www.bestHELP.at www.bestMED.at www.coaching.cc www.ergotherapeuten.at www.kunsttherapie.at www.lebensberatung.at www.logopaeden.at www.mediation.info
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www.supervision.at www.training.at
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